Rechtsschutzversicherung
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, die Tätigkeit in einer Weise auszuweiten, die nicht mehr vom Versicherungsschutz umfasst ist, um eine optimale Interessenvertretung zu erreichen. In diesen Fällen könnten Gebührenanteile entstehen, die Sie selbst zu tragen hätten. Hierüber werden wir Sie jedoch vorher aufklären und es obliegt dann Ihrer Entscheidung, ob Sie die Ausweitung unserer Tätigkeit wünschen.
Außerdem übernehmen Rechtsschutzversicherer nicht in allen Fällen etwa entstehende Reise- und Abwesenheitskosten, falls Termine außerhalb Berlins wahrzunehmen sind. Falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, übernimmt Ihr Versicherer nicht den in der Rechnung enthaltenen und ausgewiesenen Umsatzsteueranteil.