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Kanzlei in der Konstanzer Strasse 10 in Berlin-Wilmersdorf.
advo|company, Rechtsanwalt Stefan von Zdunowski, Fachanwalt fuer Arbeitsrecht - Rechtsanwaeltin Žaklina Jurišic-Heydweiller, Fachanwaeltin fuer Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Konstanzer Strasse 10, 10707 Berlin-Wilmersdorf - Telefon 030.88 72 73 8-0, Fax 030.88 72 73 8-10 - Email info@advocompany.com, Internet http://www.advocompany.com.  

Allgemeines Vertragsrecht

Hierunter fallen zum einen die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verträge, die sich nicht ohne weiteres in Kategorien wie beispielsweise Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag einordnen lassen, aber auf die das sogenannte "Allgemeine Schuldrecht" des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anwendbar ist.

Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten "gemischten Verträge", die keiner der Vertragsarten des "Besonderen Schuldrechts" zuzuordnen sind, weil sie aus einer Mischung verschiedener Vertragsarten bestehen. Lassen Sie bei Problemen stets prüfen, welche Vertragsart einschlägig ist bzw. welche allgemeinen oder besonderen Vorschriften in Ihrem Fall Anwendung finden müssen.

Kaufvertragsrecht

Es existieren zahlreiche verschiedene Arten des Kaufs, zum Beispiel Sach- und Rechtskauf, Stück- und Gattungskauf, Bar- und Kreditkauf. Es gibt zudem Vorkauf und Probekauf, Sukzessivlieferungsverträge und Konditionsgeschäfte. Je nach Vertragsart gibt es unterschiedlichste Rechtsfolgen, die bewertet werden müssen. Gegebenenfalls spielen auch gesetzliche Vorschriften eine Rolle, die für andere Vertragstypen geschaffen wurden, wenn sogenannte "gemischte Verträge" vorliegen.

Probleme treten in der Regel dann auf, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflichten nicht oder schlecht erfüllt und die andere Partei die Einhaltung des Vertrages fordern muss oder Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatz geltend macht.

Insbesondere können Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, wenn eine Vertragspartei unternehmerisch bzw. gewerblich handelt, für die wiederum besondere Vorschriften gelten.

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer ein kompliziertes Geschäft abwickeln möchten, raten wir Ihnen dringend, sich vor Vertragsschluss anwaltlich beraten zu lassen. Sie sollten sich auch nicht lange selbst an Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen versuchen, weil Sie im Zweifel bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht kennen, die Sie einhalten müssen, damit Ihnen Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.

Versicherungsrecht

Versicherungsrechtliche Fragestellungen betreffen alle Bereiche der privaten Sach- und Personenversicherungen wie beispielsweise Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung. Gesetzliche Versicherungsarten sozialrechtlicher Natur sind hier nicht angesprochen.

Wann immer Probleme mit Ihrem Versicherer auftreten, sind die allgemeinen und speziellen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages in der Regel ein kompliziertes Werk, das es sorgfältig zu prüfen gilt. Meist hat man diese Klauseln zuvor nie gelesen und wundert sich, was alles nicht versichert ist. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten, bevor Sie in einen umfangreichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer eintreten.

Werkvertragsrecht und privates Baurecht

Unter das Werkvertragsrecht fallen in der Regel alle Verträge mit Handwerkern. Dies betrifft auch sonstige Reparaturleistungen wie beispielsweise von Optikern oder auch Leistungen eines Zahnarztes. Auch das private Baurecht bemisst sich daher nach den werkvertragsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Soweit es um Bauleistungen geht, können die Regelungen des BGB aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ersetzt sein durch die VOB/B, die dann ausschließlich gilt.

In jedem Falle sollten Sie sich ganz gleich, ob Sie der Unternehmer oder der Besteller sind, bei Problemen frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden, weil Sie unter Umständen formelle Vorgehensweisen einhalten müssen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, seien es Werklohnansprüche oder Gewährleistungsansprüche. Zu beachten sind nicht nur die verschiedenen in Betracht kommenden Rechte und Pflichten bei Mängeln, sondern auch eventuell verkürzte Verjährungsfristen und vieles mehr.